Towandas Turbulenzen

Bau, Macs und der ganze Rest


Erklärbär

Kategorie: der ganze rest — towanda am Mittwoch, 26. Juli 2006

Ich hab ja immer lustige Sachen mit dem Finanzamt zu tun. Gerüchteweise ist das Finanzamt HF auch eines der strengsten.

Bei meiner vorletzten Einkommensteuererklärung zum Beispiel konnte man nicht verstehen, daß ich vier unterschiedliche Arbeitsorte hatte, zu denen ich gefahren bin, aber nur einen Arbeitgeber. Man verlangte daher eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Dieser sah mich an wie ein Omnibus, da er sowas noch nie für seine Arbeitnehmer ausstellen mußte (”Schreib doch was, ich unterschreib das schon!”).

Die Kosten für einen Wegeunfall mit Fahrerflucht bei der Einkommensteuer geltend zu machen, war eine Staatsaktion, die ich mit einem kleinen Erlebnisaufsatz meisterte (”Als ich einmal ganz blöd guckte, weil plötzlich der Außenspiegel weg war, die blöde Sau der verantwortliche Verkehrsteilnehmer unerkannt und ungestellt weiterfuhr und auch die Polizei seiner nicht habhaft werden konnte.”).

Warum bloß will das Finanzamt jetzt von mir eine Aufstellung aller Ausgaben meines Nebengewerbes des letzten Jahres? Wie detailliert soll die sein? Warum reichen dafür die Umsatzsteuervoranmeldungen (ich liebe dieses Wort, es ist so urdeutsch!) nicht aus? Und warum verlangen sie diese Auflistung ausgerechnet anläßlich meiner (privaten) Einkommensteuererklärung?

Ich freu mich jetzt schon drauf, wenn ich denen im nächsten Jahr erklären muß, daß ich für zwei Wochen bei zwei Arbeitgebern gearbeitet habe. Aber im neuen Job zu unrecht für vier Wochen mit Steuerklasse 6 veranlagt war…

Sollte ich in diesem Leben jemals Geld über haben, werde ich das weder in einen Gärtner noch in eine Putzfrau investieren. Sondern in einen Steuerberater.

Mach ich dann auch als Erholungsausgabe geltend. Oder als Gesundheitsvorsorge.

6 Comments »

Kommentar von muh-muh:

Also: Das Nebengewerbe zwingt Dich zur Einkommenssteuererklärung. Diese beinhaltet alles von Dir, also Arbeit und Nebengewerbe. Das Nebengewerbe wird doch im Normalfall (also wie bei Dir und mir) mittels einfacher Einnamen-Überschuß-Rechnung beim Finanzamt “abgerechnet”. Aber da sind doch auch alle Ausgaben aufgeschlüsselt. Das muß man doch immer so machen.
Wie hast Du das dann bisher gemacht, wenn die jetzt rückfragen?
Und ist das vielleicht der Grund, warum mein Finanzamt bei mir nur rückfragt, wenn ich mal wieder bei der Eingabe ins Lohnsteuererklärungsprogramm einen Zahlendreher (unbeabsichtigt!) einbaue und die die Zahl dann auf den Belegen nicht finden können?

;)
Na, dann noch viel Spaß dabei. :)

26.07.2006 um 14:43 |

Kommentar von muh-muh:

*vor die Stirn patsch*
Es muß natürlich “Einnahmen-Überschuß-rechnung” heißen. Ich Schussel ich.

26.07.2006 um 14:44 |

Kommentar von towanda:

Bisher gab ich für das Gewerbe die Jahres-Umsatzsteuererklärung und monatliche bzw. vierteljährliche USt.-Voranmeldungen ab. Dort steht auch schon ungefähr drin, welche Ausgabenart das ist (Portokosten, Büromaterial…).

Zur Einkommensteuer reiche ich dann noch eine Gewinnermittlung meines Gewerbes ein (die mich regelmäßig zu Tränen rührt, aber das nur nebenbei).

Der Witz ist: Diese Einnahmen-Überschuß-Rechnung haben sie bekommen… Aber ich hab ja Urlaub, da kann ich mich ja um sowas kümmern *grummel*.

26.07.2006 um 15:01 |

Kommentar von muh-muh:

Aber dann haben die ja alles bekommen, was die brauchen (oder zu brauchen glauben. Ruf doch mal an und frage, was die genau haben wollen und ob ihnen nicht dieses oder jenes bereits eingereichte doch reicht.

Das mit der Gewinnermittlung ist bei mir auch immer so. Leider.

26.07.2006 um 16:28 |

Kommentar von Ghettomaster:

Willkommen in Deutschland. Ich hab mal einem Kumpel bei der Gewerbeanmeldung geholfen, das ist wohl der Tag an dem ich für mich festgelegt habe nie selbständig zu werden. Mal von dem 6seitigen Formular in 3 Ausfertigungen fürs Finanzamt abgesehen kommen da ja noch Schmarotzer Einrichtungen wie die IHK und die Berufsgenossenschaft die Geld und Informationen wollen.

Ich glaub ich verfass darüber mal einen Blogeintrag, aber das glaubt einem ja eh kaum einer. ;)

Als ich mal einem Bekannten aus den USA erzählt habe was das hier für ein bürokratistischer Akt ist ein Gewerbe anzumelden und zu betreiben und wer hier alles auf welche Art geld von einem möchte hat der echt gedacht ich würd ihn verarschen… wer kanns ihm verübeln? Ich glaub das ja manchmal selber alles nicht.

27.07.2006 um 11:55 |

Pingback von Towandas Turbulenzen » Deutungsschwierigkeiten:

[…] Hugh, das Orakel, heute in Gestalt des Finanzamts, hat gesprochen. Nachdem ich meine Gewerbeausgaben vor einem Monat nochmal ordentlich aufgelistet und dem Orakel zugeschickt habe, spricht das Orakel heute zu mir: Der Vorbehalt der Nachprüfung im Bescheid vom 8.05.2006 wird gemäß § 164 Absatz 3 AO aufgehoben. Der Bescheid ist nach § 165 Absatz 1 AO teilweise vorläufig. […]

30.09.2006 um 10:57 |

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